Sehr geehrte Eigentümer, sehr geehrte Eigentümerinnen,

im letzten Jahr wurde die Stadt Riesa mit dem Gebiet „Vitales Stadtzentrum an der Elbe“ in das Städtebauförderungsprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (SOP) aufgenommen. Mit der Aufnahme ist die Bereitstellung von Finanzhilfen seitens des Freistaates und des Bundes für das Fördergebiet verbunden. Um diese Fördermittel zu erhalten und zielgerichtet einsetzen zu können, ist die Durchführung einer detaillierten Bestandsanalyse und die Erarbeitung eines Entwicklungskonzeptes notwendig. Da für die vorgesehenen Maßnahmen die Fördermittel sicher nicht ausreichen werden, soll durch die Festlegung des bestehenden Fördergebiets bzw. von Teilen dieses Gebiets als Sanierungsgebiet die Möglichkeit für die Eigentümer eröffnet werden, steuerliche Abschreibungen nach dem Einkommenssteuer-gesetz in Anspruch zu nehmen.

Vor Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme sind nach dem Gesetz (§ 141 BauGB) von der Stadt vorbereitende Untersuchungen für das Untersuchungsgebiet „Innenstadt“ vorzunehmen.

Die Stadt Riesa hat das Unternehmen DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (DSK) mit den vorbereitenden Untersuchungen beauftragt.

Im Rahmen dieser Beauftragung möchten wir Sie als Eigentümer/-in herzlich einladen, sich an dem Vorbereitungsprozess aktiv zu beteiligen. Da wir aufgrund der derzeitigen Corona-Bedingungen zum Schutz Ihrer Gesundheit auf die Durchführung einer Informationsveranstaltung verzichten müssen, bieten wir Ihnen ein Beratungsgespräch an, das Sie jederzeit mit dem Stadtbauamt, Herr Morszoeck Tel: 03525-700405, vereinbaren können.  

Im Untersuchungsgebiet (siehe hier) werden nun im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen umfangreiche Bestandsdaten erhoben. Da die DSK Informationen zu den privaten Grundstücken und Gebäuden nur anhand einer Bewertung von außen erheben kann, fehlen entscheidende Daten, um ein vollständiges Bild der Bestandssituation zu erhalten. Daher sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen und bitten Sie als Eigentümerin bzw. Eigentümer einer Immobilie im Untersuchungsgebiet gem. § 138 Absatz 1 Baugesetzbuch um eine Selbstauskunft. Dazu wurde ein Fragebogen entwickelt.

Die Daten der Selbstauskunft werden gem. § 138 Absatz 2 Baugesetzbuch nur im Zusammenhang mit den vorbereitenden Untersuchungen unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen verwendet. Es ist sichergestellt, dass Ihre Daten streng vertraulich behandelt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich gern an den zuständigen Projektleiter bei der DSK, Herr Straßburger (Tel.: 0341-3098331, Mail: thomas.strassburger@dsk-gmbh.de). Für Ihre Unterstützung und Ihre Mitwirkungsbereitschaft bedanken wir uns schon heute.

Mit freundlichen Grüßen

Marco Müller

Oberbürgermeister

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Eigentümerbefragung ist beendet. Wir danken Ihnen für Interesse.

Bleiben Sie gesund!

Haben Sie Fragen, Hinweise oder Anmerkungen zur Umfrage? Sie finden unsere Kontaktdaten hier.

 

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